Ohne Rüstung Leben e.V.
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Nachrichten - 7. November 2025 - UPDATE: 14. November 2025

Antworten auf aktuelle Fragen zu Wehrdienst, Freiwilligendiensten und Kriegsdienstverweigerung

Wegweiser zum Karrierecenter der Bundeswehr

Die politische Debatte über eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht wirft Fragen auf. Einige Behauptungen halten einer sachlichen Prüfung nicht stand. Viele betroffene Menschen machen sich Sorgen über die Folgen, die ein Pflichtdienst für sie persönlich hätte. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

 

Diese Antworten wurden von der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) und Ohne Rüstung Leben erarbeitet sowie von Fachleuten der jeweiligen Themenbereiche geprüft.

 


 

Themenfeld: "Neuer Wehrdienst"


1. Was steht im Entwurf der Bundesregierung für das Wehrdienstmodernisierungsgesetz?

Der Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes sieht vor, dass ab 2026 alle deutschen Staatsbürger*innen ab dem Jahrgang 2008 mit Erreichen der Volljährigkeit einen Brief vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erhalten. Darin werden sie aufgefordert, eine sogenannte Bereitschaftserklärung als Online-Fragebogen mit Angaben zu ihrer Person, Gesundheitsdaten, Informationen zum Bildungsstand und Interesse an einem Dienst in der Bundeswehr auszufüllen.

Zudem ist vorgesehen, junge Männer wieder zu mustern. Damit soll die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild über potenziell verfügbares Personal gewinnen. Der neue Paragraf 2a im Wehrpflichtgesetz (WPflG) gibt der Bundesregierung zudem - mit Zustimmung des Bundestages - künftig die Option, die Einberufung zum Grundwehrdienst per Rechtsverordnung anzuordnen. Dies soll ausdrücklich nicht nur im Spannungsfall möglich sein, sondern auch wenn "ein schneller Aufwuchs der Streitkräfte" für nötig gehalten wird, der "auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist".


2. Was soll für junge Männer neu verpflichtend werden?

Alle jungen Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft sollen gemäß dem Kabinettsentwurf verpflichtet werden, die "Bereitschaftserklärung" auszufüllen. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit gelten und mit Bußgeldern oder Zwangsmaßnahmen geahndet werden. Für alle Männer ab Jahrgang 2008 soll darüber hinaus die Musterung - also die ärztliche Untersuchung auf Tauglichkeit - verpflichtend sein. Damit soll sofort begonnen werden, flächendeckend wird sie jedoch erst ab dem 1. Juli 2027 möglich sein. Alle weiteren Elemente - und damit auch der Wehrdienst selbst - sollen vorerst freiwillig bleiben.


3. Was sieht der Gesetzentwurf für Frauen (und nicht-binäre Personen) vor?

Auch alle jungen Frauen und nicht-binären Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft erhalten den Brief vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - hierfür darf das Amt die persönlichen Daten der Personen von den zuständigen Meldeämtern abrufen. Für Frauen sowie Personen mit Geschlechtseintrag "divers" oder auch ohne Geschlechtseintrag ist das Ausfüllen des Fragebogens jedoch freiwillig. Weitere Verpflichtungen bestehen für sie nicht.

Auch wenn es im Vorfeld kontroverse Debatten über eine Wehrpflicht für Frauen gab, ist diese nicht geplant. Sie würde eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzen, was nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages und Bundesrates möglich wäre. Nach Artikel 12a Grundgesetz können Frauen allerdings im Spannungs- und Verteidigungsfall zu einem Pflichtdienst - ohne Waffe - herangezogen werden.

4. Wann wird die Wehrpflicht wieder eingesetzt?

Ein zentrales Ziel des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes ist es, die Einberufung aller Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst zu ermöglichen. Insbesondere die Unionsparteien fordern eine möglichst schnelle Wiedereinsetzung der Wehrpflicht, Verteidigungsminister Pistorius hält jedoch derzeit am Modell der Freiwilligkeit fest. Verbunden wird dies mit dem Aufbau von Kapazitäten für die Musterung sowie die Ausbildung und Unterbringung von Wehrdienstleistenden.

Offen bleibt, wie das Kriterium des nötigen "schnellen Aufwuchs der Streitkräfte" zu verstehen ist - es kursieren Zahlen von 60.000 bis 100.000 Soldatinnen und Soldaten, die bis 2030 auf freiwilliger Basis gewonnen werden müssten; auch Reservist*innen sollen dabei wieder identifiziert und gewonnen werden. Sollte dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden, ist mit einer Rückkehr zur Wehrpflicht zu rechnen.

5. Welche Überlegungen gibt es für ein Losverfahren?

Mitglieder der Bundestagsfraktionen von Union und SPD hatten eine Änderung des Kabinettsentwurfes für das Wehrdienstmodernisierungsgesetz vorgeschlagen. Demnach sollte zunächst nur die Online-Befragung umgesetzt werden. Falls sich daraus absehbar nicht genügend Freiwillige für die Bundeswehr rekrutieren lassen, schlugen die Abgeordneten vor, unter allen jungen Männern per Losverfahren diejenigen zu bestimmen, die gemustert und bei Eignung zu einem mindestens sechsmonatigen Wehrdienst verpflichtet werden.

Der nun getroffene Kompromiss sieht das Losverfahren nur noch als eine denkbare Option vor, geeignete Männer für eine "Bedarfswehrpflicht" zu finden. Diese soll greifen, wenn sich nicht genug Freiwillige für den Wehrdienst finden. Über die "Bedarfswehrpflicht" und ihre genaue Ausgestaltung müsste dann jedoch der Bundestag erneut entscheiden.

 


 

Themenfeld: Kriegsdienstverweigerung


6. Wer kann den Kriegsdienst verweigern?

In Deutschland gilt das Recht, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Damit können alle deutschen Staatsbürger*innen, die zum Dienst an der Waffe herangezogen werden können, diesen Dienst verweigern. Dazu zählen alle diensttauglich gemusterten Männer sowie alle Reservist*innen und aktiven Soldat*innen. Für alle Menschen, die nicht zum Kriegsdienst herangezogen werden können, ist eine Verweigerung nicht möglich (und auch nicht nötig).

7. Was ist für eine Kriegsdienstverweigerung nötig?

Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann von allen deutschen Staats*bürgerinnen gestellt werden, die zum Dienst an der Waffe herangezogen werden könnten. Für den Antrag ist ein Anschreiben mit klarer Bezugnahme auf Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr zu senden. Diesem müssen ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine glaubwürdige und nachvollziehbare, individuell verfasste Begründung beigefügt werden, warum der Dienst an der Waffe für die verweigernde Person nicht mit dem Gewissen vereinbar ist.

Auf dieser Grundlage entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Sollten dabei Zweifel an der Wahrheit oder Begründung der Verweigerung aufkommen, ist eine schriftliche und gegebenenfalls mündliche Anhörung vorgesehen. Bestehen die Zweifel danach fort, kann das Bundesamt die Verweigerung ablehnen. Gegen diesen Beschluss kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

8. Muss ich einen Zivildienst leisten, wenn ich verweigere?

Bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 mussten Kriegsdienstverweigerer, wenn sie tauglich gemustert wurden, einen Ersatzdienst leisten. Die häufigste Form dieses Ersatzdienstes war der Zivildienst, der meist im sozialen Bereich geleistet wurde. Seit dem Jahr 2012 müssen Wehrdienstverweigernde keinen Ersatzdienst mehr leisten. Bei einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht müssen Kriegsdienstverweigerer wieder einen Ersatzdienst leisten. Die Dienstzeitdauer für Grundwehrdienst und Zivildienst beträgt nach derzeitiger Gesetzeslage sechs Monate, früher betrug sie 9 bzw. 10 Monate.

9. Unter welchen Voraussetzungen werde ich als Mann nicht zum Wehrdienst eingezogen?

Die sog. "weißen Jahrgänge" (1992 - 2007) sollen nach und nach von der Bundeswehr angeschrieben werden, unterliegen aber keiner Verpflichtung, solange nicht die Wehrpflicht in Kraft tritt. Generell befreit sind u.a. Polizisten, Pfarrer und Schwerbehinderte. Darüber hinaus auf Antrag zu befreien sind u.a. diejenigen, die einen Entwicklungsdienst oder staatlich anerkannten Freiwilligendienst oder deren zwei Geschwister einen Pflichtdienst geleistet haben.

10. Wo finde ich Beratung / Hilfe bei der Kriegsdienstverweigerung?

Eine Kriegsdienstverweigerung - insbesondere die Begründung - kann herausfordernd sein. Umfangreiche Informationen, Beratung und seelsorgerische Unterstützung bieten unter anderem die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (www.eak-online.de), zahlreiche kirchliche Beratungsstellen und die Landesverbände der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (www.verweigern.info). Insbesondere Soldat*innen und Reservist*innen wird empfohlen, sich beraten zu lassen.

 


 

Themenfeld: Wehrgerechtigkeit


11. Warum ist die sogenannte Wehrgerechtigkeit wichtig?

Wehrgerechtigkeit ist in Deutschland ein verfassungsrechtliches Gebot und eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2009 in einem Urteil festgestellt. Das bedeutet, dass im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht die Last der Landes- und Bündnisverteidigung möglichst allen männlichen Staatsbürgern gleichmäßig auferlegt werden muss. Dafür muss der Gesetzgeber Wehrdienstausnahmen hinreichend begründen (können).

Konkret bedeutet dies: Die Zahl derjenigen, die - bei einer Wehrpflicht - einen Wehrdienst leisten, muss im vernünftigen Verhältnis zu der Zahl derjenigen stehen, die nach Gesetzeslage einen Wehrdienst leisten könnten und zur Zahl aller männlichen Staatsbürger des jeweiligen Jahrgangs. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss der Gesetzgeber (nunmehr) prüfen, ob die Wehrgerechtigkeit gewährleistet ist. Bei den aktuellen Planzahlen der Bundewehr ist dies quasi auszuschließen.

Die Berechnung dazu: Die Bundeswehr plant, die Zahl der Wehrdienstleistenden von 2026 bis 2030 jährlich um 3.000 bis 5.000 auf insgesamt 38.000 zu erhöhen. Demgegenüber lag die Jahrgangsstärke deutscher Staatsangehöriger in den letzten Jahren bei über 550.000. Wenn davon die Hälfte wehrpflichtige Männer sind, von denen 80 % als wehrtauglich gemustert werden, wären dies ca. 220.000, die einen Wehrdienst oder - wenn sie den Kriegsdienst verweigern - einen Wehrersatzdienst leisten müssten.

12. Ist es gerecht, wenn per Los entschieden wird, wer Wehrdienst leisten muss?

Da der Bundeswehr bereits bei ihrer Gründung 1956 mehr Wehrpflichtige zur Verfügung standen als sie Personal benötigte, bestimmte sie in den ersten Jahren diejenigen Wehrpflichtigen, die über den Bedarf an Zeit- und Berufssoldaten hinaus gebraucht wurden, in einem Losverfahren. Dabei wurden 30% bis 40 % aller Wehrdienstpflichtigen einbezogen. Die Zahl der Soldat*innen, die in den nächsten Jahren benötigt werden (s.o.) liegt nach derzeitigen Planungen deutlich darunter. Ein Losverfahren, das nur wenige betrifft, dürfte daher zum einen den Anforderungen der Wehrgerechtigkeit nicht gerecht werden. Zum anderen benachteiligt es die Betroffenen massiv gegenüber denjenigen, die nicht ausgelost wurden.

13. Ist die Wehrgerechtigkeit gewahrt, wenn nur Männer den Wehrdienst leisten müssen?

Für die Frage, ob die Wehrgerechtigkeit gewährleistet ist, ist aktuell nur der Anteil der eingezogenen männlichen Staatsbürger relevant. Die Wehrpflicht ist in §12 a Grundgesetz geregelt: "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden." Die Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz und die Regelung zur Wehrpflicht im Grundgesetz miteinander vereinbar sind, wurde noch nicht gerichtlich überprüft, wäre aber auch nicht einfach zu beantworten.

14. Wie wirkt sich eine Wehrpflicht auf die individuelle Freiheit und Lebensplanung junger Menschen sowie auf die Chancengleichheit aus? Ist die Generation nicht schon genug belastet?

Wenn der Gesetzgeber über die Umsetzung der Wehrpflicht entscheidet, muss er nur zwischen der Notwendigkeit einer Verteidigung einerseits und den Anforderungen an die Wehrgerechtigkeit andererseits abwägen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: deutsche Staatsbürger, die zum Grundwehrdienst eingezogen werden oder einen Wehrersatzdienst leisten müssen, müssen die Nachteile hinnehmen, die damit verbunden sind.

Unabhängig von dieser rechtlichen Lage sollte es sich die Politik aber nicht zu leichtmachen: Die Nachteile der Betroffenen sind gegenüber anderen (jungen) Menschen immens, gerade die junge Generation muss mit diversen Krisen fertig werden. Übrigens: Wenn jemand erfolgreich gegen eine Einziehung klagt und ein Gericht feststellt, dass eine Wehrgerechtigkeit nicht gewährleistet ist, hat er das Recht seinen Dienst nicht anzutreten.

 


 

Themenfeld: Kosten und Nutzen der Wehrpflicht


15. Ist eine Wehrpflicht aus militärischer Sicht nötig, damit Deutschland sich verteidigen kann? Wie viele Soldaten "braucht" die Bundeswehr?

Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geht u.a. die NATO von einer neuen Bedrohungslage aus. Ihre Mitgliedsstaaten haben sich (jeweils) verpflichtet, mehr Kapazitäten für die sog. Bündnisverteidigung zur Verfügung zu stellen. Die größten Defizite im Personalbereich sieht die Bundeswehr dabei bei den Wehrdienstleistenden und den Reservist*innen. Laut den Zahlen im Wehrdienstmodernisierungsgesetz-Entwurf soll die Zahl der Wehrdienstleistenden von 2026 bis 2030 jährlich um 3.-5.000 auf insgesamt 38.000 steigen. Die bereits vorhandenen Reservist*innen sollen systematisch erfasst werden.

16. Verfügt Deutschland über die Infrastruktur, um die Wehrpflicht wieder einzusetzen?

Nach der Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten 2010 wurde die erforderliche Infrastruktur weitgehend abgebaut: für die Musterung, für die Ausstattung und -bildung sowie Unterbringung von Wehrpflichtigen, aber auch für den Zivildienst als Wehrersatzdienst. Die Bundeswehr will daher im ersten Schritt Daten über potentiell Wehrpflichtige ab dem Jahrgang 2008 erheben, ab 1. Juli 2027 die jungen Männer auch wieder mustern, wenn sie wahrscheinlich tauglich sind. Parallel zu der steigenden Zahl an Wehrdienstleistenden soll auch die Infrastruktur ausgebaut werden. Parallel gibt es im Bundesbildungs- und -familienministerium Überlegungen, wie in den nächsten Jahren der Zivildienst wieder aktiviert werden könnte.

17. Welche Kosten wären mit der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht verbunden - stehen diese im Verhältnis zum erzielbaren Nutzen?

Zusätzlich zu den Kosten, die durch den Aufbau der nötigen Infrastruktur entstehen werden, könnte die Wiederaufnahme der Wehrpflicht in Deutschland nach einer Studie des ifo Instituts für das Bundesministerium der Finanzen von 2024 gesamtwirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen. Die Studie untersucht die Kosten der Wehrpflicht in drei Szenarien. Betrifft die Wehrpflicht einen gesamten Jahrgang (100 Prozent), wäre mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung (Bruttonationaleinkommen) um 1,6 Prozent oder knapp 70 Milliarden Euro zu rechnen.

Falls ähnlich wie bei der alten Wehrpflicht knapp ein Viertel eines Jahrganges eingezogen würde, könnte die Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent oder 17 Milliarden Euro zurückgehen. Werden nur 5 Prozent eines Jahrganges eingezogen (ähnlich wie in Schweden), beträgt der Rückgang 0,1 Prozent oder 3 Milliarden Euro. Die Kosten entstehen vor allem, weil junge Menschen erst später beginnen, berufliche Kenntnisse / Erfahrungen und Vermögen aufzubauen.

Wenn es hingegen der Bundeswehr gelingt, beispielsweise - wie geplant - durch einen deutlich höheren Sold und weitere Vergünstigungen (bspw. beim Führerscheinerwerb), als Arbeitgeber attraktiver zu werden und so freiwillig mehr Soldat*innen zu gewinnen, fielen die gesamtwirtschaftlichen Kosten um fast die Hälfte geringer aus als bei der Wehrpflicht: 37 statt 70 Milliarden Euro (im 100-Prozent-Szenario), 9 statt 17 Milliarden Euro (im 25-Prozent-Szenario) und 2 statt 3 Milliarden Euro (im 5-Prozent-Szenario).

 


 

Themenfeld: Gesellschaftliche Folgen der Wehrpflicht


18. Welche Auswirkungen hätte eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht für Ausbildung, Arbeitsmarkt und Wirtschaft?

Je nachdem, wie viele junge deutsche Staatsbürger eingezogen werden, sind die Auswirkungen unterschiedlich gravierend. In jedem Fall könnte ein erheblicher Anteil eines Jahrgangs erst mit mehrmonatiger Verspätung eine Ausbildung oder ein Studium antreten. Sie wären für mindestens 6 Monate dem Arbeitsmarkt entzogen. Für die Betroffenen selbst können dies negative wirtschaftliche Folgen bei Einkommen und Konsum bis zum Lebensende bedeuten. Der Wirtschaft fehlen ggf. Arbeitskräfte, die Nachfrage nach Konsumgütern ginge zurück.

19. Ist es richtig, dass eine Wehrpflicht die Moral junger Menschen stärken und die Jugendkriminalität senken würde?

Hierzu gibt es keine wissenschaftlichen Untersuchungen, so dass nur Vermutungen möglich sind. Für eine positive Wirkung eines Wehrdienstes bzw. Wehrersatzdienstes könnte sprechen, dass es für einige junge Männer positiv wäre, wenn sie ein geregeltes Leben führen müssten und - bei der Bundeswehr - einer sozialen Kontrolle unterlägen.

Dagegen spricht u.a., dass die jungen Männer nicht mehr ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können. Die Unterbringung in Kasernen und die soldatische Ausbildung haben zudem immense Auswirkungen: Trennung vom Lebens- und Wohnumfeld (Freund*innen, Freizeitgestaltung, Familie), wenig Privatsphäre, Ausbildung zu Unterordnung und Gehorsam sowie zum Töten. In dieser Atmosphäre wächst die Wahrscheinlichkeit zur Einnahme von Suchtmitteln (Alkohol) und zur Gewalt untereinander. Insgesamt ist nicht davon auszugehen, dass in dem Jahrgang die Moral gestärkt und die Jugendkriminalität gesenkt wird.

20. Führt eine Wehrpflicht zu einer stärkeren Identifikation der Bevölkerung mit der Bundeswehr und militärischen Zielen?

Die Akzeptanz der Bundeswehr in der Bevölkerung ist seit Jahrzehnten hoch, in den letzten Jahren ohne Wehrpflicht sogar gewachsen. Je nach Generation und Alter variieren diese Zahlen allerdings (deutlich). Von weiten Teilen der Bevölkerung kritisch bewertet wurden hingegen Auslandseinsätze wie der in Afghanistan (2001-2021). Die Notwendigkeit einer militärischen Landes- und Bündnisverteidigung wird von sehr vielen Menschen gesehen. Entsprechende Untersuchungen im Auftrag der Bundeswehr zeigen, dass die Aussetzung der Wehrpflicht sich nicht auf die Meinungsbildung ausgewirkt hat.

 


 

Themenfeld: Pflichtdienste im Vergleich zu Freiwilligendiensten


21. Haben Pflichtdienste - ob als Wehrpflicht oder als verpflichtender Gesellschaftsdienst - positive gesellschaftliche Effekte (etwa für den Zusammenhalt oder soziale Bereiche)?

Hierzu gibt es keine bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen. Ein verpflichtender Dienst dürfte zu mehr sozial übergreifenden Kontakten führen. Ob sich dies allerdings im Rahmen eines Grundwehrdienstes in einer Kaserne oder eines Zivildienstes positiv oder negativ auswirkt, dürfte von den Betroffenen und dem jeweiligen Umfeld abhängig sein. So stehen Berichte von Menschen, die positive Erfahrungen gesammelt haben, mindestens genauso vielen gegenüber, die das Gegenteil berichten - bis hin zu Traumatisierungen.

Nach einer repräsentativen Umfrage bei jungen Menschen (16-15 Jahre) im Auftrag von greenpeace lehnt eine Mehrheit eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ab. Die Zustimmungswerte junger Menschen bei Umfragen zur Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres, die von der Politik aktuell nicht ernsthaft verfolgt wird, sind deutlich geringer als bei Älteren, da dies in ihr Leben und ihre persönliche Freiheit eingreift.

Die betroffene Generation sieht sich aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie und einer Vielzahl an Krisen bereits überproportional belastet. Durch viele Untersuchungen sind allerdings die positiven Wirkungen eines Freiwilligendienstes bewiesen: auf die Freiwilligen selbst, ihr soziales Umfeld, ihre Einsatzstellen und auf die Gesellschaft - durch das nachhaltige soziale Engagement.

22. Stärken oder schwächen der neue Wehrdienst und die geplanten Regelungen zur Wehrpflicht die Freiwilligendienste? Welche Effekte werden hier erwartet?

Die Träger von Freiwilligendiensten erhoffen sich von den geplanten gesetzlichen Änderungen dann eine positive Wirkung, wenn alle jungen Menschen eines Jahrganges angeschrieben und auf die verschiedenen Möglichkeiten hingewiesen werden, sich zu engagieren: Durch einen Freiwilligendienst, bei einer der sog. Blaulichtorganisationen oder bei der Bundeswehr. Hintergrund ist, dass die Zahl der Interessierten steigen könnte, weil vielen jungen Menschen die Möglichkeiten eines Freiwilligendienstes derzeit noch nicht bekannt sind.

Je nach Ausgestaltung eines Wehrersatzdienstes könnten die Freiwilligendienste gestärkt oder geschwächt werden. Dies hängt zum einen von den Konditionen des Zivildienstes - für die Dienstleistenden sowie für die Einsatzstellen - und der staatlichen Förderung von Freiwilligendiensten ab, zum anderen von den Regelungen, nach denen anerkannte Kriegsdienstverweigerer statt eines Zivildienstes einen Freiwilligendienst leisten können. Wichtig ist, dafür zu sorgen, dass wehrpflichtige Freiwilligendienstleistende nicht andere junge Menschen "verdrängen", die selbst gerne einen Freiwilligendienst leisten möchten.


23. Inwiefern tragen Freiwilligendienste zu Frieden bei?

Durch die Vorbereitung und pädagogische Begleitung ist ein Freiwilligendienst ein Lerndienst, in dem die Freiwilligen nicht nur vielfältige Kompetenzen gewinnen, sondern auch viel über ein gelingendes Miteinander erfahren. Bei Auslandsdiensten kommen interkulturelle Erfahrungen hinzu. Die Einsatzstellen sind gemeinwohlorientiert tätig - insbesondere im sozialen und ökologischen Bereich.

Internationalen Freiwilligendienste fördern zudem grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Partnerschaften. Zudem gibt es Träger von Freiwilligendiensten, u.a. Mitglieder der AGDF, die ihre internationalen Freiwilligendienste als Friedensdienst gestalten, beispielsweise im Bereich der Versöhnungs- und Erinnerungsarbeit, des Engagements für globale oder Klimagerechtigkeit.  

 


 

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Fragen und Antworten zu Wehrdienst, Freiwilligendiensten und KDV 
[PDF-Download, 7 Seiten]

Beratung / Hilfe zur Kriegsdienstverweigerung


Umfangreiche Informationen, Beratung und seelsorgerische Unterstützung bei der Kriegsdienstverweigerung (KDV) finden Sie unter anderem hier:

Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
www.eak-online.de

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
www.verweigern.info

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