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Nachrichten - 28. Juni 2017

Zweiter Entwurf für den Atomwaffenverbotsvertrag vorgelegt

Titelseite des zweiten Entwurfs für einen Atomwaffen-Verbotsvertrag (Screenshot)
Titelseite des zweiten Entwurfs für einen Atomwaffen-Verbotsvertrag (Screenshot)

Noch bis zum 7. Juni 2017 dauern die Verhandlungen der Vereinten Nationen über ein Atomwaffenverbot an. Gestern wurde in New York ein zweiter Entwurf für den Verbotsvertrag veröffentlicht. Das Papier zeigt, wie weitreichend die Ergebnisse der teilnehmenden Staaten bereits sind. Auf lange Sicht soll eine vollständige Vernichtung aller Atomwaffen weltweit erreicht werden.


Der Vertragsentwurf verbietet jede Form der Entwicklung, des Besitzes, der Weitergabe und der Entgegennahme von Nuklearwaffen ebenso wie ihren Einsatz - auch zu Testzwecken. Außerdem würden sich die unterzeichnenden Staaten verpflichten, auf jede Form der Unterstützung für und von Staaten zu verzichten, die die Atomwaffenverbote nicht einhalten.


Atomwaffen schnellstmöglich vernichten

Für Deutschland besonders brisant: Artikel 1, Abs. 2 verbietet jede Form der Stationierung und des Einsatzes von Atomwaffen auf dem Territorium der unterzeichnenden Staaten. Die in Büchel stationierten US-Atombomben müssten also abgezogen werden - ein möglicher Grund dafür, dass Deutschland die Atomwaffen-Verbotsverhandlungen weiterhin boykottiert.

Die Atomwaffenstaaten werden in dem Vertragsentwurf verpflichtet, ihre atomaren Waffensysteme sofort außer Betrieb zu nehmen und die Nuklearwaffen schnellstmöglich zu vernichten. Dafür soll ein entsprechender Zeitplan erstellt und regelmäßig über den Fortschritt berichtet werden. Die Einhaltung der Vertragsbedingungen soll - wie bereits beim Nichtverbreitungsvertrag - durch die "Internationale Atomenergie-Organisation" erfolgen.


Deutschland kann jederzeit beitreten

Die Atomwaffen-Verbotsverhandlungen der UN in New York dauern noch bis zum 7. Juli 2017 an. Anschließend soll das endgültige Vertragsdokument zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen stehen. Sobald der fünfzigste Staat unterzeichnet hat, tritt die Atomwaffenverbots-Konvention in Kraft. Deutschland könnte auch danach noch jederzeit beitreten.

Die große Mehrheit der Deutschen würde das begrüßen: Drei von vier Bürgerinnen und Bürgern möchten einer repräsentativen Meinungsumfrage zufolge, dass sich die Bundesrepublik an den internationalen Verhandlungen beteiligt. Die Umfrage wurde von der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) bei YouGov Deutschland in Auftrag gegeben. Mehr dazu finden Sie auf der Website von ICAN Deutschland.


Den zweiten Vertragsentwurf vom 27. Juni [Englisch] finden Sie hier [PDF-Download]

 

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Die Vereinten Nationen haben im Frühjahr 2017 Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot begonnen. Eine Mehrheit der Nicht-Atomwaffenstaaten hatte den entsprechenden Beschluss gegen die Atommächte durchgesetzt.

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